Schul- und Klassenpflegschaften

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.

Aufgaben
Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehört besonders 
die Beratungen zu:
Art und Umfang der Hausaufgaben.
Durchführung von Leistungsüberprüfungen.
Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften.
Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.
Anregungen zur Einführung von Lernmitteln.
Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.

     
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die
Schulpflegschaft. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen aus ihren Reihen einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und einen Vertreter.

Aufgaben
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören:
Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.).
Beratung über die Verwendung des Etats.
Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen.
Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger. Sie sind Ansprechpartner für die Klassenpflegschaft.
Entsendung von drei Elternvertretern und drei Vertretern in die Schulkonferenz.
    
Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht an der Max-Wiethoff-Schule aus sechs Elternvertretern und sechs Lehrern bzw. Lehrerinnen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, hat aber, außer in Patt-Situationen, kein Stimmrecht.
Aufgaben
Die Schulkonferenz entscheidet über:
Grundsätze bei Hausaufgabenerteilung
Grundsätze bei Leistungsüberprüfungen
Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
Schulveranstaltungen
Einführung von Lernmitteln
Etatverwendung
Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden und Religionsgemeinschaften
Bewegliche Ferientage
Schuleingangsphase
Die Schulkonferenz unterstützt und berät bei:
Einrichtung der offenen Ganztagsschule
Medienausstattung
Schulischen Stellenausschreibungen
Haus- und Schulordnung

 

 

Unsere Schul- und Klassenpflegschaften im Schuljahr 2011 / 2012 

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