Schul- und Klassenpflegschaften |
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| Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. | ||||||||||||||
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Aufgaben Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehört besonders die Beratungen zu:
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Aufgaben Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören:
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Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht an der Max-Wiethoff-Schule aus sechs Elternvertretern und sechs Lehrern bzw. Lehrerinnen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, hat aber, außer in Patt-Situationen, kein Stimmrecht. |
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Aufgaben Die Schulkonferenz entscheidet über:
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Unsere Schul- und Klassenpflegschaften im Schuljahr 2011 / 2012 | |||||||||||||||||||||||||||