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Erziehungs- und Bildungsauftrag
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Neben der pädagogischen
Grundorientierung sind vorrangig die Unterrichts- und Erziehungsziele,
wie sie in § 1 "Ziel des Bildungsgangs" in
der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule gemacht werden,
für unsere pädagogische Arbeit von Bedeutung.

Aus den Prinzipien
unserer Pädagogischen Grundorientierung ergeben sich für unsere
Erziehungs- und Bildungsarbeit folgende Qualitätsbereiche:
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Lehren und
Lernen |
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 | Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten
Lesen, Schreiben,
Rechnen, Gesundheits- und Verkehrserziehung im Sinne einer "Lernbasis"
für alle Kinder mit individuellen Zusatzangeboten
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 | Hinführung zum selbstständigen und verantwortungsbewussten
Lernen und Handeln |
 | Lernanforderungen
festlegen |
 | Leistungsfeststellung und
-beurteilung |
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Lebensraum Klasse und Schule |
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 | Ereichen von sozialer Kompetenz und
Förderung musischer und praktischer Fähigkeiten |
 | Integration
ausländischer Schüler und Schülerinnen und Hinführung zu
tolerantem Umgang miteinander |
 | Erhaltung und Förderung
der Lernfreude bei allen Schülern und Schülerinnen |
 | Klassen- und Schulklima:
Soziale Qualität |
 | Arbeitsplatz Schule:
Gestaltung der Räumlichkeiten, Ausstattung |
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Kooperation und Öffnung nach außen |
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 | Kooperierende, beratende Elternarbeit,
Entwicklung gemeinsamer Wertvorstellungen |
 | Kommunikation und
Kooperation mit Schulaufsicht, Schulamt und Schulverwaltungsamt |
 | Kooperation mit
außerschulischen Partnern und dem nicht-lehrenden Personal |
 | Externe Darstellung der
Schule |
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Schulmanagement |
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 | Schulleitung als Garant für
Qualitätssicherung, -entwicklung und Evaluation |
 | Organisation und Verwaltung aller wiederkehrender Verfahrensabläufe |
 | Pädagogisch-beraterische
Kompetenz der Schulleitung |
 | Beschaffung von
Ressourcen; Erhalt und Pflege des Bestandes an Ausstattung, Medien,
Arbeitsmittel |
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